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Campingplatzordnung
(AGB)         
Bekanntmachungen
Die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen sind bei der Anmeldung
ausgehängt. Sie sind Bestandteil der Campingplatzordnung.
Besucher
siehe auch Ankunft / Anmeldung. Der Campinggast haftet für seinen Besuch
und ist dafür verantwortlich, dass dieser den Platz bis spätestens 22.00
Uhr verlässt bzw. die Übernachtungsgebühr beglichen wird. Fahrzeuge von
Besuchern dürfen nur außerhalb des Campingplatzes geparkt werden.
Campingplatzverwaltung
Die Campingplatzverwaltung übt das Hausrecht aus. Sie kann die Aufnahme
von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im
Interesse anderer Campinggäste, insbesondere bei Verstößen gegen die
Campingplatzordnung, erforderlich erscheint.
Fahrzeuge
Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im
Schritttempo fahren. Unnötiges Fahren ist zu vermeiden. Achten Sie auf
spielende Kinder!
Gebühren
Die Stellplatzgebühren werden im voraus fällig (siehe Gebührenordnung
bei der Anmeldung/Preisliste). Leider ist es uns nicht möglich, bereits
bezahlte Gebühren zu erstatten. Der ungenutzte Platzanspruch bleibt für
die gebuchte Zeit erhalten, dieses gilt jedoch nicht bei Platzverweis.
Haftung
Bei Unfällen tritt eine Haftung des
Campingparks nur dann ein, wenn ein Verschulden der Betriebsleitung oder
des Campingpersonals nachgewiesen werden kann. Eine
Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, einschließlich
PKW, Mopeds und Motorrädern, Zelten, Wohnwagen usw. wird nicht übernommen.
Jede Haftung für Personen- oder Sachschäden,
die durch eigenes Verschulden, oder durch Verschulden anderer Campinggäste
entstehen, ist von der Betriebshaftung ausgenommen. Für
Verluste von Geld und Wertsachen, sowie anderer Gegenstände haftet der
Campingpark nicht. Ansprüche auf
Eigentum können nicht geltend gemacht werden. Für
die Zeit des Aufenthaltes auf dem Platz ist der Besuchte voll für den
Besucher verantwortlich. Grundsatz:
"Eltern haften für ihre Kinder" Für
Stromausfälle wird keine Haftung übernommen.
Handel / Verkauf / Werbung
Handel, Verkauf sowie Werbung, ob geschäftlicher, politischer oder religiöser
Art, sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.
Hunde
Nachstehende Punkte ergänzen die jeweils gültige Platzordnung und werden
zu deren Bestandteil. Gäste mit Hunden
sind auf dem Gelände unseres Campingparks gern gesehen. Im Interesse
aller Gäste müssen jedoch bestimmte Regeln eingehalten werden.
- Leinen
sie Ihren Hund auf dem Campinggelände bitte stets an (längstens ca.
3m). In den Wäldern ist das Waldgesetz des Landes zu beachten. Ihr
Hund muss ein Halsband mit dem Namen und der Anschrift (oder
Telefonnummer oder Platznummer) des Halters oder eine Hundemarke
tragen.
- Benutzen
Sie zum Ausführen Ihres Hundes die an den Campingpark angrenzenden
Wald- und Freiflächen. Dort kann Ihr Tier an den Randbereichen sein
Geschäft verrichten. Sorgen Sie bitte auch dafür, dass mittels Tüte
der Hundekot unverzüglich entfernt und in einem unserer Müllbehälter
(Restmüll) entsorgt wird.
- Die
Sanitäranlagen sind (an und für sich eine Selbstverständlichkeit) für
Hunde gesperrt.
- Der
Hund darf auf der Parzelle nicht unbeaufsichtigt allein gelassen
werden.
- „Gefährliche
Hunde“ entsprechend des Landeshundegesetzes, die nach der Verordnung
nur mit Maulkörben in der Öffentlichkeit bewegt werden dürfen und
Spiel- und Erholungsflächen fernbleiben müssen, sind unserer Meinung
nach für einen Campingaufenthalt nicht geeignet und werden deshalb
von uns auch mit Rücksicht auf die anderen Gäste grundsätzlich
nicht geduldet.
- Das gleiche gilt für Jagd, Treib- und
Wachhunde bzw. Hunde mit überdurchschnittlicher Größe (mehr als
40cm Schulterhöhe), Bellfreudigkeit bzw.
Revierverteidigungsverhalten. So darf z.B. auf einem Campingplatz ein
Hund nicht jedes Mal anschlagen, wenn ein anderer Gast oder Gast mit
Hund auf dem Weg an der Parzelle vorbeikommt.
- Wir
behalten uns das Mitbringen von Hunden in jedem Einzelfall vor und
behalten uns ebenfalls vor, diese Genehmigung jederzeit zu widerrufen,
sofern z.B. Beschwerden anderer Gäste auftreten.
Platzhalter
sind dafür verantwortlich, dass die Hunde ihrer Besucher ordnungsgemäß
gehalten werden.
Kinder
unter 12 Jahren dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder
eines Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis zelten. Bei Kindern und
Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren genügt die schriftliche Erklärung
eines Erziehungsberechtigten. Die Erlaubnis sollte nicht älter als acht
Wochen sein.
Offenes Feuer / Grillen
Offene Feuer (Lagerfeuer etc.) sind auf dem gesamten Freizeitgelände
streng verboten. Bitte achten Sie beim Grillen mit Holzkohle darauf, dass
kein Funkenflug entsteht. Feuerlöscher befinden sich an den Sanitärgebäuden.
Platzwart
Den Anweisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten, insbesondere beim
Aufstellen von Wohnwagen, Kraftfahrzeugen und Zelten. Veränderungen dürfen
nur mit Zustimmung des Platzwartes vorgenommen werden.
Radfahren
Radfahrer werden gebeten, rücksichtsvoll und nur auf den befestigten
Wegen (roter Fahrstreifen) zu fahren. Vergessen Sie bitte nicht, bei
Dunkelheit Ihre Beleuchtung einzuschalten.
Rücksicht
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie
ruhestörenden Lärm. Denken Sie bitte auch bei Besuch daran. Stellen Sie
Radios, Fernsehgeräte usw. immer so leise ein, dass Sie andere nicht stören.
Während der Ruhezeit sind auch laute Gespräche zu vermeiden. Wer gegen
die Bestimmungen der Platzruhe verstößt, muss mit Platzverweis rechnen.
Ruhezeiten
Die absolute Ruhezeit beginnt um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Von
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist Mittagsruhe. Die Mittags- und Nachtruhe ist
einzuhalten. In den Ruhezeiten nehmen wir keine Gäste auf. Es dürfen während
dieser Zeit auch keine Fahrzeuge auf dem Platz bewegt werden. Ankommende Gäste
können Ihren PKW vor dem Eingang parken (Ausnahme: Notfall).
Sauberkeit
Sicher legen Sie ebenso großen Wert auf Sauberkeit wie wir. Bitte
behandeln Sie daher alle Einrichtungen des Campingplatzes, insbesondere
die Sanitärräume, pfleglich. Kleinkinder bis zu sechs Jahren dürfen nur
in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Das
Entfernen von Duschknöpfen sowie das Anbringen von zusätzlichen
Brause-Vorrichtungen in den Sanitäranlagen ist nicht erlaubt. In den
Sanitärräumen ist das Rauchen verboten. Bitte gehen Sie sparsam mit dem
Toilettenpapier um.
Spielen
Für Spiele, auch Ballspiele, gibt es besondere Spielflächen. Bitte
benutzen Sie diese. Barfusslaufen geschieht auf eigene Gefahr. Bitte
denken Sie daran, dass die Spielgeräte nicht für Erwachsene bestimmt
sind. Das Rollschuhfahren (auch Inline-Skater) ist in den Sanitärräumen
und im Kiosk nicht gestattet.
Stellplatz
Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben, Einfriedungen oder das Beschädigen
der Grasnarbe ist nicht erlaubt. Bitte achten Sie darauf, dass niemand
durch Zeltpflöcke, Schnüre, Stromkabel und anderes Zelt- und
Campingzubehör gefährdet wird.
Zu
guter Letzt
Auch wir tragen ökologischen und umweltschützerischen Anliegen vermehrt
Rechnung und laden Sie dazu ein, uns in unseren Bestrebungen zu unterstützen!
Vielerorts kann unnutzer Verbrauch eingeschränkt werden: beim Duschen,
Abwaschen, Waschpulver- und Stromverbrauch und nicht zuletzt beim
Vermeiden des Abfalls! Ihre Anstrengungen helfen uns, Kosten zu senken.
Zudem leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Gesundung und Erhaltung
unserer Umwelt!
B)
Allgemeine Zahlungs- und Vertragsbedingungen
Gebühren
Die Stellplatzgebühren werden im voraus fällig. Bitte zahlen Sie
den Rechnungs- bzw. Restbetrag spätestens am Anreisetag. Leider ist es
uns nicht möglich, bereits bezahlte Gebühren zu erstatten. Der
ungenutzte Platzanspruch bleibt für die gebuchte Zeit erhalten.
(Gutscheinvergütung möglich). Es kann eine Storno- bzw. Umbuchungsgebühr
von 10,- EURO erhoben werden.
Abreise
Melden Sie sich bitte vor der Abreise bei der Campingplatzverwaltung ab.
Die Abreise muss bis 12.00 Uhr erfolgen, ansonsten wird eine Übernachtung
berechnet. Mit der Abmeldung erfolgt die Stromabrechnung und die Pfandrückgabe.
Bitte hinterlassen Sie bei der Abreise einen sauberen Standplatz.
Nachreinigungen müssen wir leider berechnen.
Besucher
Bitte melden Sie Besucher (Tages- und Übernachtungsgäste) in der
Anmeldung an. Es ist ein Besucherentgelt bzw. eine Übernachtungsgebühr
zu entrichten, Bitte informieren Sie Ihre Gäste über die
Campingplatzordnung. Die Fahrzeuge der Besucher sind auf unserem
Parkplatz außerhalb des Campingplatzbereiches zu parken.
Jahres-
und Saisonverträge
Bei diesen Vertragsarten treten je nach Art spezielle
Vereinbarungen/Bedingungen in Kraft, die im einzelnen bei Vertragsabschluß,
dem Vertragspartner erläutert werden.
Anschrift
Ostsee-Campingpark Oderhaff, Dorfstr. 66a, 17375 Grambin
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